AGB der Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau

1.) Geltungsbereich dieser AGB

Für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau und dem Kunden gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.) Angebot und Bestellung

Die Angebote von Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag für die im Haus hergestellten Waren gilt als geschlossen, wenn der Auftrag vom Kunden unterschrieben wurde oder wir die schriftliche Auftragsbestätigung versendet haben.

Für Handelsware: Ein Vertrag kommt erst bei Warenübergabe bzw. Warenversand zustande.

Die Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau behält sich die Annahme bzw. Durchführung von Bestellungen, insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten, vor. Darüber hinaus behält sich Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau vor, Bestellungen des Kunden, abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen.

3.) Lieferung und Versand

Die von Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau verkaufte Ware stellt eine Holschuld dar. Der Kunde trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes.

Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich.

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, bleibt Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau ist auch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware  anderweitig zu verwerten. Ein bereits überwiesener Kaufpreis wird abzüglich bereits entstandener Kosten rücküberwiesen.

Falls der Besteller nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, hat der Lieferant die Versendung auf dem nach seinem Ermessen besten Wege zu erwirken.

Die Ware ist umgehend nach Empfangnahme durch den Kunden auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Auch eventuelle Verpackungsschäden müssen bei der Warenübernahme festgestellt und durch das Transportunternehmen schriftlich bestätigt werden.

4.) Ansichtssendung Konditionen

Die Probierfrist beträgt 7 Tage inkl. Versandweg. Der Versand erfolgt nach Eingang der Testgebühr. Im Falle einer Kaufentscheidung kann der Kunde unter Bekanntgabe seiner Rechnungsadresse die ausgewählten Artikel behalten und die restlichen Produkte zurückschicken. Die Testgebühr beträgt € 25,00 und wird bei einem Kauf gutgeschrieben. Die Testprodukte müssen in einwandfreiem Zustand (ohne Kratzspuren) retourniert werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für den fristgerechten Rückversand. 

5.) Preise und Zahlungsbedingungen

Eigens vereinbarte und ohne vorherige Absage nicht in Anspruch genommene Termine werden von uns in Rechnung gestellt. 

Für Verbrauchergeschäfte: alle von Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich - sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt - in Euro (€) inklusive Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht anders vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.
  
Für Händlergeschäfte: alle von Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich – sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt - in Euro (€) exklusive Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht anders vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.
 
Die bestellte Ware kann per Überweisung oder bei Abholung per Barzahlung bezahlt werden.
 
Rechnungen und Teilrechnungen von Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau sind sofort bei Rechnungserhalt und ohne Abzug - insbesondere ohne Skontoabzug - und spesenfrei zur Zahlung fällig. Etwaiger Skontoabzug muss gesondert vereinbart werden. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen Beanstandungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Bei Zahlungsverzug ist Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware vom Kunden zurückzuverlangen.

Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers nach erfolgter Lieferung sind wir berechtigt, unsere Forderungen auch im Fall der vorherigen Gewährung eines Zahlungszieles zur sofortigen Bezahlung fällig zu stellen.

Weiters ist Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau - selbst bei unverschuldetem - Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen bei verschuldetem Zahlungsverzug nicht beeinträchtigt.

Der Kunde hat darüber hinaus die Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

6.) Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist

Der Käufer hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe.

Der Käufer kann vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. der Lieferung bzw. Warenübergabe zurücktreten, wenn er den Vertrag im sogenannten Fernabsatz (Telefon, E-Mail, Internet) oder außerhalb der Geschäftsräume der Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau (Messen, Ausstellungen, Präsentationsfahrten) geschlossen hat. Der Käufer hat innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zusammen mit der Ware eine Rücktrittserklärung an die Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau zu schicken.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

- Vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind neugebaute Instrumente als Sonderanfertigungen
   nach speziellen Kundenwünschen, reduzierte Waren, Aktionsartikel sowie gebrauchte
   Artikel.

- Das Rücktrittsrecht gilt nicht bei von Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau
   angebotenen Ansichtssendungen. Diese werden daher automatisch zu den unter Punkt 4)
   Ansichtssendung Konditionen angeführten Konditionen verrechnet.

- Im Falle einer Dienstleistung (z.B. Reparatur von Klarinette oder Querflöte) besteht das
   Rücktrittsrecht nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen
   worden ist.

- Das Rücktrittsrecht gilt auch nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Ware, die
   nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf  persönliche Bedürfnisse
   zugeschnitten ist.       

Im Falle eines Rücktritts wird der Kaufpreis nach Erhalt der durch den Kunden zurückgeschickten Ware an das vom Kunden bekannt gegebene Konto rücküberwiesen. Die Versandkosten der Zusendung trägt der Kunde.

Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.

Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, sofern diese nicht durch üblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind, wird von Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.

7.) Gewährleistung

Die Ware ist nach der Übernahme unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Tagen nach Übernahme unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau mitzuteilen. Der Übernehmer hat zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabe-Zeitpunkt bereits vorhanden war.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Mängel oder Schäden, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Verwendung mit ungeeignetem Zubehör oder durch Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auch ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau behält sich vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigenem Ermessen durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Davon ausgenommen sind jene Fälle, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung besteht. Schadensersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommener Ware sowie Produkthaftungsansprüche.

8.) Garantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren,  gewährt Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau eine Garantie von einem Jahr. Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf Instrumente und Instrumententeile, die von Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau im Haus produziert werden.  Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.

9.) Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau.
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

10.) Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Titel, Adresse, Email, Telefon- und Mobilnummern) für Zwecke der Bestellabwicklung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsgestützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die oben genannte Zustimmungserklärung zur Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich mit Brief an die Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau, Dorf 35, 6306 Söll oder per Email an info@musik-neureiter.at widerrufen kann.

Der Kunde stimmt dem Erhalt von Nachrichten der Firma Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau (per Post, Fax, Email - insbesondere Newsletter) über Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen bis auf Widerruf zu. 

11.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Neureiter Klarinetten- und Querflötenbau, Dorf 35 in 6306 Söll. Als Gerichtsstand wird Kufstein vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.